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Art. 23 · Arten

BZO Flüelen · S. 9

1Als weitere Zonen, die die Grundnutzungszonen ergänzen oder überlagern, werden folgende Zonen im Nutzungsplan ausgeschieden:

a)Schutzzonen;

b)Zonen mit Quartier- oder Quartiergestaltungsplanpflicht (QGZ);

c)Gefahrenzonen (GZ);

d)Gewässerraumzonen (GRZ).

2Die Grundwasserschutzzonen werden nach den besonderen Vorschriften des Bundes und des Kantons ausgeschieden. Sie sind nicht Bestandteil des Nutzungsplans, werden dort aber zur Information eingetragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.