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Art. 10 · b) Besondere Bestimmungen
BZO Flüelen · S. 6
Für die Kernzone gelten die „Besonderen Bestimmungen für die Kernzone“. Diese sind als Bestandteil der BZO im Anhang 3 enthalten. Artikel 10 Kernzone C 1Zwischen der Dorfstrasse und der Gotthardstrasse soll eine offene, lockere und durchgrünte Bebauung geschaffen werden. 2Ungegliederte Einzelkörper dürfen eine Gebäudelänge von höchstens 18.00 m aufweisen.
3Der minimale Grenzabstand beträgt 4 m, der minimale Gebäudeabstand 8 m.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.