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Art. 6 · Gliederung des Gemeindegebiets
BZO Bürglen · S. 8
1Das Gemeindegebiet gliedert sich in Bauzonen und in Nichtbauzonen. Hinzu kommen weitere Zonen im Sinne von Artikel 21 Absatz 3 PBG.
2Die Zonen sind im Kernzonenplan 1:1‘000 sowie in den Zonenplänen 1:2'000 und 1:10'000 festgesetzt. Die Nutzungspläne sind Bestandteil der Bau- und Zonenordnung.
3Nutzungsplanwiedergaben in verkleinertem Massstab sind nicht rechtsverbindlich. 2. Abschnitt: Bauzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.