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Art. 56 · Unterniveaubauten
BZO Bürglen · S. 21
Das zulässige Durchschnittsmass für das Hinausragen der Unterniveaubauten (b) beträgt höchstens 1.00 m und der Höhenunterschied, gemessen in der Fassadenflucht, zwischen massgebendem Terrain und der darüber hinausragenden Unterniveaubauten-Decke (UNBDecke) (f) beträgt max. 3.00 m (siehe dazu Ziffer 2.5 im Anhang zum Reglement zum PBG).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.