← BZO Bürglen · Inhaltsverzeichnis

Art. 4 · Baubehörde a) Zusammensetzung und Wahl

BZO Bürglen · S. 7

1Die Baubehörde ist die Baukommission. Die Baukommission wird für eine Amtsdauer von

2Jahren an der Urne gewählt.

2Die Baukommission besteht aus dem Präsidium und 4 Mitgliedern. Der Gemeinderat bestimmt das Sekretariat. Im Übrigen konstituiert sich die Baukommission selbst.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.