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Art. 71 · Grenz- und Gebäudeabstand

BZO Bauordnung Altdorf · S. 19

Der Grenz- und der Gebäudeabstand richten sich nach dem Reglement zum PBG und nach den Tabellen 1 und 2 im Anhang.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.