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Art. 69 · Besondere Anforderungen

BZO Bauordnung Altdorf · S. 18

Bei der Beurteilung, ob ein Quartiergestaltungsplan eine besonders gute Gesamtüberbauung ermöglicht, sind namentlich folgende Kriterien zu berücksichtigen: − Einordnung in bestehende Bau-, Nutzungs- und Erschliessungsstruktur; − Eingliederung ins Dorfbild und Beziehung zur landschaftlichen Umgebung; − etappenweise Realisierung; − kubische Gliederung; 1) LSV; SR 814.41 18 40.11 (November 2014) − Licht- und Besonnungsverhältnisse; − Grösse, Lage und Zweckbestimmung der Freifläche, insbesondere hinreichende Kinderspielplätze; − Umgebungsgestaltung, Pflanzen und Bäume; − zweckmässige Erschliessung und gute Parkierungs- und Verkehrslösungen; − Ver- und Entsorgungsanlagen; − erhöhte Anforderungen an die energetische Bauweise. 5. Titel: ÖFFENTLICH-RECHTLICHE BAUVORSCHRIFTEN 1. Kapitel: Kantonale Bauvorschriften Artikel 69 Besondere Anforderungen 5. Titel: ÖFFENTLICH-RECHTLICHE BAUVORSCHRIFTEN 1. Kapitel: Kantonale Bauvorschriften

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