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Art. 64 · Gewässerraumzone

BZO Bauordnung Altdorf · S. 17

1Für die Gewässerraumzone gelten die Bestimmungen des Bundesrechts und des Reglements zum PBG1. 5. Kapitel: Lärm

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.