Art. 34 · Quartierrichtplan
BZO Bauordnung Altdorf · S. 8
1Für im Kernzonenplan speziell bezeichnete Gebiete erlässt der Gemeinderat nach Anhörung der betroffenen Grundeigentümer einen Quartierrichtplan.
2Der Quartierrichtplan ist behördenverbindlich.
3Der Quartierrichtplan zeigt unter Beachtung der Grundsätze und Zielsetzungen der Kernzonen und mit Berücksichtigung der angrenzenden Gebiete die Erschliessung, die öffentlich zugänglichen Verbindungen, die Baubereiche und die Freiflächen auf. Eine etappen- und parzellenweise Realisierung ist aufzuzeigen.
4Widerspricht ein Baugesuch dem Quartierrichtplan in wesentlichen Punkten oder wird damit dessen Realisierung verunmöglicht, kann der Gemeinderat eine Bausperre verfügen und einen Quartierplan oder einen Quartiergestaltungsplan erlassen. 5. Unterabschnitt: Kernzone 4 (K4)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.