← BZO Altdorf · Inhaltsverzeichnis
Art. 30 · An- und Kleinstbauten
BZO Bauordnung Altdorf · S. 7
Neue offene An- und Kleinstbauten sind zulässig. Anbauten dürfen nicht als Autounterstände genutzt werden. Kleinbauten sind nicht zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.