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Art. 18 · Weitere Bauten (Bautyp C)

BZO Bauordnung Altdorf · S. 5

1Im Kernzonenplan als Bautyp C bezeichnete Gebäude sind in Ort und Stellung wichtig für das Gesamtbild des Ortskerns. Diese Bauten dürfen grundsätzlich nur unter Beibehaltung des bisherigen Gebäudeprofils umgebaut oder ersetzt werden.

2Bauliche Erweiterungen sind möglich, wenn die Fassadenhöhe nicht wesentlich erhöht wird und der Neu- oder Anbau volumenmässig und gestalterisch sich harmonisch in das Gesamtbild eingliedert.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.