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Art. 112 · Rechtspflege

BZO Bauordnung Altdorf · S. 29

Verfügungen und Pläne, die sich auf die BO stützen, sind nach den Bestimmungen der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege1 anfechtbar, sofern das PBG nichts anderes bestimmt. 1) RB 2.2345 29 40.11 (November 2014)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.