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Art. 111 · Bezug und Bauendabnahme

BZO Bauordnung Altdorf · S. 29

Räume, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, dürfen erst bezogen werden, wenn sie fertig erstellt sind. Der Anschluss an die Trinkwasserversorgung und die Kanalisation müssen vorhanden sein. Es darf keine Gefahr für Gesundheit und Sicherheit der Bewohner bestehen und die Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung müssen erfüllt sein. 8. Titel: RECHTSPFLEGE UND GEBÜHREN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.