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Art. 38 · Grundmasse

BZO Rüti · S. 19 · Original-PDF

–Vollgeschosse max.

–Dachgeschosse max. 2 2 3 2 4 2 Gebäudehöhe max. 8.0 m 11.5 m 14.5 m Firsthöhe max. 5.5 m 7.0 m 7.0 m Grundabstände mind.

–kleiner Grundabstand

–grosser Grundabstand 5.0 m 8.0 m 6.0 m 10.0 m 6.0 m 12.0 m Zuschlagsfreie Fassadenlänge Mehrlängenzuschlag In allen Zonen 20 m 1/3 der Mehrlänge, höchstens 6.0 m Gebäudelänge max. 35.0 m 50.0 m 50.0 m

Anrechenbare Geschosszahlen:

–Vollgeschosse max.

–Dachgeschosse max.

Grundabstände mind.

–kleiner Grundabstand

–grosser Grundabstand

Der grosse Grundabstand gilt für die stärker gegen Süden gerichtete Gebäudelängsseite, der kleine Grundabstand für die übrigen Gebäudeseiten.

Wenn der Gebäudeabstand zwischen zwei Hauptgebäuden geringer ist als der kleine Grundabstand der jeweiligen Zone, wird der Mehrlängenzuschlag so bestimmt, wie wenn die Gebäudelücke geschlossen wäre.

19 Suter • von Känel • Wild • AG

Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung

ZoneWG2WG3WG4
Ausnützungsziffer max.40 %60 %80 %
Anrechenbare Geschosszahlen: - Vollgeschosse max. - Dachgeschosse max.2 23 24 2
Gebäudehöhe max.8.0 m11.5 m14.5 m
Firsthöhe max.5.5 m7.0 m7.0 m
Grundabstände mind. - kleiner Grundabstand - grosser Grundabstand5.0 m 8.0 m6.0 m 10.0 m6.0 m 12.0 m
Zuschlagsfreie Fas- sadenlänge MehrlängenzuschlagIn allen Zonen 20 m 1/3 der Mehrlänge, höchstens 6.0 m
Gebäudelänge max.35.0 m50.0 m50.0 m

Tabelle von S. 19 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.