← BZO Rüti · Inhaltsverzeichnis

Art. 28 · Grundmasse

BZO Rüti · S. 15 · Original-PDF

1 Grundmasstabelle

Ausnützungsziffer max. 100 % Ausnützungsziffer max. 100 % Freiflächenziffer mind. 15 % Anrechenbare Geschosszahlen:

–Vollgeschosse max.

–Dachgeschosse max. 4 2 Gebäudehöhe max. 15.5 m Firsthöhe max. 7.0 m Grundabstand mind. Zuschlagsfreie Fassadenlänge Mehrlängenzuschlag: 1/3 der Mehrlänge, höchstens 5.0 m 20.0 m 6.0 m Gebäudelänge max. 50.0 m

Anrechenbare Geschosszahlen:

Grundabstand mind.

Strassenabstand

2Das Bauen auf oder das Näherbauen an die Strassengrenze ist gestattet oder kann vorgeschrieben werden, wenn dadurch das Ortsbild verbessert und die Verkehrssicherheit und die Wohnhygiene nicht beeinträchtigt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.