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Art. 16 · Neubauten Grundmasse

BZO Rüti · S. 11 · Original-PDF

Grundmasstabelle

Für Neubauten gelten folgende Grundmasse: Freiflächenziffer mind. 10 % Anrechenbare Geschosszahlen: Vollgeschosse Dachgeschosse max. 3 max. 2 Gebäudehöhe max. 9.5 m Firsthöhe max. 7.0 m Grundabstand zur Grenze mind. 3.5 m Mehrlängenzuschlag 1/3 der Mehrlänge, höchstens 6.0 m Zuschlagsfreie Fassadenlänge 20.0 m Gebäudelänge max. 45.0 m Gebäudetiefe bzw. Gebäudebreite max. 16.0 m

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.