Art. 46 · Gemeinde Hinwil
BZO Hinwil · S. 46 · Original-PDF
46 Gemeinde Hinwil Bau- und Zonenordnung BZO
10.5 Spezifische Anforderungen für Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht
10.5.1 Für das Gebiet Hüssenbüel ist ein Gestaltungsplan aufzustellen, der eine gute Einordnung von Spielfeldern in die Umgebung sicherstellt, einen fach- und sachgerechten Umgang mit dem Boden und den gegebenenfalls betroffenen Fruchtfolgeflächen gewährleistet und allenfalls notwendige Ersatzmassnahmen sichert. Zudem ist im Zuge der Gestaltungsplanbearbeitung die Waldabstandslinie festzulegen.
10.5.2 Im Gebiet Fadwis ist für das im Zonenplan bezeichnete Gebiet ein Gestaltungsplan aufzustellen. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gestalterische Aufwertung und nachhaltige Weiterentwicklung des Gebietes Fadwis geschaffen werden. Mit dem Gestaltungsplan sollen insbesondere die folgenden Ziele erreicht werden: - eine dem Nachhaltigkeitsprinzip folgende Zentrumsentwicklung,
- städtebaulich und architektonisch besonders gut gestaltete Überbauungen, - dichte Bauweise mit gut gestalteten Aussenräumen und hoher Aufenthaltsqualität, - ausgewogene Nutzungsdurchmischung mit einem angemessenen Wohnanteil, - publikumsbezogene Nutzungen an Passantenlagen, - öffentliche Freiräume wie Plätze und Pärke mit besonders guter Gestaltung und zweckmässiger Ausstattung, - Förderung des nicht motorisierten Verkehrs durch ein attraktives Fuss- und Radwegnetz sowie durch die Nutzung des Angebotes durch den öffentlichen Verkehr, - rationelle Erschliessung der Baufelder, - Sicherstellen von geeigneten Lärmschutzmassnahmen, insbesondere gegenüber der Überlandstrasse, - sinnvolle und flexible Etappierung, - Aufzeigen der Massnahmen, welche sich aus der Störfallvorsorge ergeben. SUTER • VON KÄNEL • WILD
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.