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Art. 3 · KERNZONEN

BZO Hinwil · S. 3 · Original-PDF

3 Gemeinde Hinwil Bau- und Zonenordnung mit Wegleitung Einleitung

Die vorliegende Bau- und Zonenordnung ist in zwei Teile gegliedert:

1. in die eigentliche Bau- und Zonenordnung 2. in die dazugehörige Wegleitung

Die Bau- und Zonenordnung enthält nur diejenigen Artikel, die auf kommunaler Ebene zu regeln sind. Ihre Gliederung richtet sich nach derjenigen des Planungs- und Baugesetzes vom 7.9.1975, wobei die allgemeinen Bestimmungen am Anfang der Bau- und Zonenordnung aufgeführt sind, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. Die Gemeinde Hinwil hat die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) umgesetzt. Folglich gilt das PBG in der jeweiligen Fassung ab 1.3.2017 mit den seitherigen Änderungen. Die Baubegriffe sind grundsätzlich im PBG bzw. der ABV definiert. Die Baubegriffe nach IVHB werden im Leitfaden Harmonisierung der Baubegriffe, BD ZH 1.3.2017, umschrieben und mit Abbildungen erläutert.

Die Wegleitung verweist auf Vorschriften der übergeordneten Gesetze und Verordnungen. Dies ist erforderlich, weil zahlreiche Sachverhalte in diesen abschliessend geregelt sind. Selbstverständlich können nur die wichtigsten Hinweise gemacht werden.

Verzeichnis einiger massgeblichen Gesetze und Verordnungen:

Kürzel Titel Gesetzessammlun g Gesetze und Verordnungen des Bundes

LRV Luftreinhalteverordnung SR 814.318.142.1 LSV Lärmschutzverordnung SR 814.41 RPG Bundesgesetz über die Raumplanung SR 700 RPV Verordnung über die Raumplanung SR 700.1 USG Bundesgesetz über den Umweltschutz SR 814.01 UVPV Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung SR 814.011

Gesetze und Verordnungen des Kantons Zürich

ABV Allgemeine Bauverordnung GS 700.2 BBV I Besondere Bauverordnung I GS 700.21 BBV II Besondere Bauverordnung II GS 700.22 BVV Bauverfahrensverordnung GS 700.6 FFG Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen GS 861.1 GBV Verordnung über Gebäudeblitzschutz GS 861.131 MAG Mehrwertausgleichsgesetz GS 700.9 MAV Mehrwertausgleichsverordnung GS 700.91 NHV Natur- und Heimatschutzverordnung GS 702.11 PBG Planungs- und Baugesetz GS 700.1 QPV Verordnung über den Quartierplan GS 700.13 VerV Verkehrserschliessungsverordnung GS 700.4 WWG Wasserwirtschaftsgesetz GS 724.11

Das Planungs- und Baugesetz sowie die zugehörigen Verordnungen können bei der Staatskanzlei, 8090 Zürich, bezogen werden. Alle Rechtsgrundlagen sind zudem im Internet abrufbar (fedlex.admin.ch bzw. zhlex.zh.ch). SUTER • VON KÄNEL • WILD 3 KERNZONEN

3.1 Ausnützung

3.1.1 Beim Umbau und beim Ersatz bestehender Hauptgebäude sind die Stellung und die kubische Gestaltung zu erhalten. Geringfügige Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden, wenn sie im Interesse der Wohnhygiene oder des Ortsbildschutzes liegen sowie für die geänderte Nutzweise des Gebäudes erforderlich sind.

3.1.2 Bei Neubauten, die nicht ein bestehendes Hauptgebäude ersetzen, gelten folgende Grundmasse:

Zone

K2 K3

Vollgeschosse (max.)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.