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Art. 14 · Gemeinde Hinwil

BZO Hinwil · S. 14 · Original-PDF

14 Gemeinde Hinwil Bau- und Zonenordnung BZO

2.6.6 Reduktion des Normbedarfs infolge guter Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr

Aufgrund der Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr kann der Bauherr die Zahl der Abstellplätze reduzieren. In nachfolgender Aufstellung wird in Prozenten des Normbedarfs angegeben, wie viele Abstellplätze für Beschäftigte bzw. für Besucher und Kunden in der jeweiligen Güteklasse mindestens erstellt werden müssen. Innerhalb der im Plan im Anhang bezeichneten Gebiete gelten die Maximalwerte als obere Grenze der zulässigen Anzahl Parkplätze, die erstellt werden dürfen.

Beschäftigte Besucher/Kunden Güteklasse/ÖV-Erschliessung Beschäftigte min. max. Besucher/Kunden min. max. Klasse C Klasse D

–Schraffiert

–Kreuzschraffiert Keine Güteklasse/ Nicht-Baugebiet 50 % 70 % 70 % 90 % 65 % - 90 % -- 50 % 50% 70 % 90 % 80 % - 90 % --

Massgebend für die Einteilung des Gemeindegebietes in Güteklassen ist der Plan im Anhang, welcher durch den Gemeinderat periodisch an veränderte Gegebenheiten der öV-Erschliessung angepasst wird.

2.6.7 Besondere Verhältnisse

Bei besonderen örtlichen oder betrieblichen Verhältnissen sowie bei gesicherter Mehrfachnutzung von Abstellplätzen, kann die vorgeschriebene Abstellplatzzahl reduziert oder erhöht, eine etappenweise Realisierung bewilligt oder eine Maximalzahl festgelegt werden. Anlass für Reduktionen sind insbesondere: • gestalterische Gründe, namentlich in Kernzonen • ungenügende Strassenkapazitäten oder verkehrstechnische Probleme mit Ein- oder Ausfahrten • die Überschreitung der massgeblichen Immissionsgrenzwerte. (In diesem Fall ist die vorgeschriebene Abstellplatzzahl um weitere 20 % zu reduzieren) • Anstrengungen der Bauherrschaft zur Reduktion des Privatverkehrs wie Firmenbusse, Finanzierung zusätzlicher Kurse des Ortsbusses und dergleichen

2.6.8 Behindertenparkplätze

In Gemeinschafts- und Grossparkanlagen sind entsprechend dem Bedarf Behindertenparkplätze zu erstellen. Bei öffentlichen Gebäuden ist in der Regel mindestens ein Behindertenparkplatz an gut erreichbarer Lage vorzusehen. SUTER • VON KÄNEL • WILD

während Kursinter anzuwenden «Pendlerzeiten» ist das durchschnittliche vall von 6.00 bis 8.30 und 16.00 bis 18.30 Uhr (Mo–Fr) den.
2) Hinwil gil Tabelle 3: Güteklast nicht als Bah sen der Erschliessunnknoten. g durch den öffentlichen Verkehr
Haltestellen- kategorieErreichbarkeit der Haltestellen (Distanzen) < 300 m 300 - 500 m 501 - 750 m 751 - 1000 m
I II III IV VKlasse A Klasse A Klasse B Klasse C Klasse DKlasse A Klasse B Klasse C Klasse D -Klasse B Klasse C Klasse D - -Klasse C Klasse D - - -

Tabelle von S. 14 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.