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Art. 1.0 · 10.1.3 Ausser in den Industrie- und Gewerbezonen haben Arealüberbauungen …

BZO Hinwil · S. 43 · Original-PDF

1.0

10.1.3 Ausser in den Industrie- und Gewerbezonen haben Arealüberbauungen mindestens den MINERGIE-ECO ® Standard zu erreichen. Der Nachweis hat mit der Eingabe der übrigen Baugesuchsakten zu erfolgen.

10.1.4 Gehört das Areal unterschiedlichen Zonen an, darf durch Ausnützungsverschiebungen die Mehrausnützung in keinem Teil mehr als den doppelten Ausnützungszuschlag betragen.

10.1.5 Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Abstände einzuhalten.

10.1.6 In den Zonen W/1.6 und W/1.8 gilt die zonengemässe Gebäudelänge. In den übrigen Zonen ist die Gebäudelänge nicht beschränkt.

10.1.7 In den Zonen W/2.6 und WG/2.6 kann bei einer Arealfläche über 8'000 m2 die Fassadenhöhe auf 13.5 m erhöht werden.

10.1.8 Die Trennung und Sammlung von Abfällen hat an geeigneten Lagen in Unterflurcontainern zu erfolgen. SUTER • VON KÄNEL • WILD

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.