Art. 41 · Fahrzeugabstellplätze
BZO Grüningen · S. 19 · Original-PDF
1Je ein Abstellplatz ist zu schaffen bei Wohnungen und Einfamilienhäusern (EFH) für 80 m2 massgebliche Geschossfläche pro Wohneinheit. Für Einfamilienhäuser sind mindestens zwei Abstellplätze zu schaffen. Bruchteile von Abstellplätzen sind aufzurunden. Abstellplätze bei Wohnungen und EFH
Besucher- und Kundenabstellplätze bei MFH und REFH
2Zusätzlich zu den erforderlichen Abstellplätzen sind bei Mehrfamilienhäusern (MFH) 10 % für Besucher- oder Kundenparkplätze zu schaffen und zu bezeichnen, mindestens aber ein Abstellplatz. Bei Reiheneinfamilienhäusern (REFH) ab 5 Wohneinheiten ist mindestens
1Besucherparkplatz zu schaffen (10 % der erforderlichen Abstellplätze).
Andere Nutzungen und besondere Verhältnisse
3Bei anderen Nutzungen und bei besonderen Verhältnissen bestimmt sich die Zahl der Abstellplätze entsprechend dieser Nutzung und Verhältnisse bzw. gemäss VSS-Norm SN 40 281.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.