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Art. 40 · Neubauten

BZO Grüningen · S. 18 · Original-PDF

Grundmasse

1In den Erholungszonen sind eingeschossige Gebäude zugelassen. Im Übrigen gelten die kantonalrechtlichen Bauvorschriften. Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, ist der Grenzabstand jener Zone einzuhalten.

Schwimmbad

2In der Erholungszone Schwimmbad sind Gebäude, die dem Betrieb des Schwimmbades dienen, zulässig. Die Bauten haben sich in die umliegende Struktur einzuordnen.

Botanischer Garten

3In der Erholungszone Botanischer Garten sind Gebäude, die dem Betrieb der Anlagen dienen, zulässig. Die Bauten haben sich in die umliegende Struktur einzuordnen.

18 Gemeinde Grüningen Bau- und Zonenordnung vom 14.6.2022

7. BESONDERE BESTIMMUNGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.