Art. 37 · Neubauten
BZO Grüningen · S. 17 · Original-PDF
Grundmasse
1
G/5 - Baumassenziffer max. 5 m3/m2 - Fassadenhöhe 1) max. 13.5 m - Fassadenhöhe Schrägdach giebelseitig max. 16.5 m - Fassadenhöhe mit Attikageschoss Flachdach max. Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf den fassadenbündigen Seiten höchstens um 3 m. - Grundabstände
–gegenüber Wohnzone
–innerhalb Zone G
min. min.
10.0 m 5.0 m
1) Wird bei Flachdachbauten eine Brüstung oder ein Geländer erstellt und nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, erhöht sich die zulässige Fassadenhöhe an dieser Stelle um 1.0 m.
Bereich mit reduzierter Gebäudehöhe
2In dem im Zonenplan markierten Bereich wird die maximale Höhenkote von Gebäuden auf 510 m ü. M. festgelegt.
Geschlossene Bauweise
3Die geschlossene Bauweise ist unbeschränkt zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.