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Art. 36 · Arealüberbauung

BZO Grüningen · S. 16 · Original-PDF

Arealüberbauung

1Arealüberbauungen sind in allen Wohnzonen zulässig. Die Arealfläche muss eine massgebliche Grundfläche von mindestens 3’000 m2 umfassen.

Erhöhung Ausnützungsziffer

2Die Ausnützungsziffer darf gegenüber der Regelüberbauung um maximal einen Zehntel erhöht werden. Eine weitere Erhöhung der Ausnützungsziffer um maximal einen Zehntel kann beansprucht werden für besonders ökologische Projekte, welche bezüglich der Deckung des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser 10 % besser sind als die Vorgaben gemäss § 10a EnerG und sich bezüglich Materialisierung am Minergie-Eco-Standard orientieren.

Grenzabstände

3Gegenüber benachbarten Parzellen sind die zonengemässen Grenzabstände einzuhalten.

Gebäudelänge

4Die zonengemässe Beschränkung der Gebäudelänge kann um maximal 10 m überschritten werden.

16 Gemeinde Grüningen Bau- und Zonenordnung vom 14.6.2022

4. GEWERBEZONE

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.