Art. 36 · Arealüberbauung
BZO Grüningen · S. 16 · Original-PDF
Arealüberbauung
1Arealüberbauungen sind in allen Wohnzonen zulässig. Die Arealfläche muss eine massgebliche Grundfläche von mindestens 3’000 m2 umfassen.
Erhöhung Ausnützungsziffer
2Die Ausnützungsziffer darf gegenüber der Regelüberbauung um maximal einen Zehntel erhöht werden. Eine weitere Erhöhung der Ausnützungsziffer um maximal einen Zehntel kann beansprucht werden für besonders ökologische Projekte, welche bezüglich der Deckung des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser 10 % besser sind als die Vorgaben gemäss § 10a EnerG und sich bezüglich Materialisierung am Minergie-Eco-Standard orientieren.
Grenzabstände
3Gegenüber benachbarten Parzellen sind die zonengemässen Grenzabstände einzuhalten.
Gebäudelänge
4Die zonengemässe Beschränkung der Gebäudelänge kann um maximal 10 m überschritten werden.
16 Gemeinde Grüningen Bau- und Zonenordnung vom 14.6.2022
4. GEWERBEZONE
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.