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Art. 34 · Nutzweise

BZO Grüningen · S. 15 · Original-PDF

Wohnzonen W1, W2 und W3

1In den Zonen W1, W2 und W3 ist nicht störendes Gewerbe im Umfang von § 52 Abs. 1 PBG zulässig, wobei der Anteil der gewerblich genutzten Fläche höchstens 1/3 der Geschossfläche des ganzen Gebäudes betragen darf.

Mässig störendes Gewerbe zulässig

2In den im Zonenplan schraffierten Bereichen in den Zonen W2 und W3 ist höchstens mässig störendes Gewerbe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.