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Art. 23 · Fassaden

BZO Grüningen · S. 10 · Original-PDF

Materialien und Farben

1Materialien und Farben sind dem Ortsbild anzupassen. Putz mit Fantasiestrukturen, grelle und auffallende Farben, reflektierende Materialien und Kunststoffverkleidungen sind unzulässig.

Fenster

2Die Fenster haben eine hochrechteckige Form und herkömmliche Einfassungen aufzuweisen. Bei Altbauten und Ersatzbauten sind die Fenster mit Sprosseneinteilung zu versehen.

Balkone

3Balkone und Lauben haben aus ortsüblichen Materialien zu bestehen. Auf den von der Strasse abgewandten Gebäudeseiten dürfen Balkone auch als eigenständige Konstruktion in zeitgemässer Architektur in Erscheinung treten und über den Dachvorsprung herausragen. Bei Ersatz- und Neubauten sowie Umnutzungen sind auch innenliegende Balkone zulässig.

Aussenrenovationen

4Die vorstehenden Gestaltungsvorschriften sind auch bei allen Aussenrenovationsarbeiten zu beachten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.