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Art. 11 · Neubauten

BZO Grüningen · S. 6 · Original-PDF

Neubauten unzulässig

In der Kernzone K1 sind ausser Ersatzbauten und einzelnen Kleinund Anbauten nach § 2a ABV keine Neubauten zugelassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.