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Art. 41 · Abstellflächen für Kinderwagen und nicht motorisierte Zweiradfahrzeuge
BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 19 · Original-PDF
ln Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseinganges gedeckte und leicht zugängliche Abstellflächen für Kinderwagen, Fahrräder und dergleichen zu erstellen und als solche zu bezeichnen. Die Fläche hat für Ein- und Zweizimmerwohnungen je mindestens 3 m2 und für grössere Wohnungen je mindestens 5 m2 zu betragen. III. Abstände
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.