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Art. 41 · Abstellflächen für Kinderwagen und nicht motorisierte Zweiradfahrzeuge

BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 19 · Original-PDF

ln Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseinganges gedeckte und leicht zugängliche Abstellflächen für Kinderwagen, Fahrräder und dergleichen zu erstellen und als solche zu bezeichnen. Die Fläche hat für Ein- und Zweizimmerwohnungen je mindestens 3 m2 und für grössere Wohnungen je mindestens 5 m2 zu betragen. III. Abstände

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.