Art. 4 · Grundsätze der Siedlungsentwicklung
BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 5 · Original-PDF
1Siedlungslücken sind nach Möglichkeit zu schliessen, über mehrere Jahre leerstehende Gebäude zu vermeiden. Die zuständige Stelle führt ein Verzeichnis über die zu schliessenden Baulücken und leer stehende Gebäude. Sie unterstützt die Eigentümer im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Suche nach Käufern, Baurechtsinteressenten oder Mietern.1
2Voraussetzung für eine Einzonung ist ein öffentlich beurkundeter Kaufrechtsvertrag gemäss Art. 216 Abs. 2 des Schweizerischen Obligationenrechts zwischen der Gemeinde und den betroffenen Grundeigentümern, in der letztere erklären, das neue Bauland innert einer zu setzenden Frist zu überbauen bzw. an bauwillige Interessenten zu verkaufen. Bei Nichteinhalten dieser Frist erhält die Gemeinde automatisch das Recht, das Land zu einem im Voraus festgelegten Preis zu kaufen. 3 ln den Bauzonen sind innert 7 Jahren nach Beschlussfassung über die entsprechende Zonenfestlegung massgebliche Bauvorhaben in Angriff zu nehmen (Einreichung eines dem Zonenzweck entsprechenden Baugesuchs, Erarbeitung eines Gestaltungsplans oder eines Erschliessungsprojekts etc.). Bei Nichteinhalten dieser Frist prüft die zuständige Stelle die Zweckmässigkeit einer Auszonung und der Gemeinderat beantragt gegebenenfalls den Stimmberechtigten, die entsprechenden Areale in dem dafür vorgesehenen Verfahren der Landwirtschaftszone oder dem Übrigen Gebiet B zuzuweisen. Dabei ist die Gemeinde nicht entschädigungspflichtig.2
1Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017, genehmigt vom Regierungsrat am 27. Februar 2018, in Kraft seit 1. März 2018.
2Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017, genehmigt vom Regierungsrat am 27. Februar 2018, in Kraft seit 1. März 2018. 5 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.