← BZO Reiden · Inhaltsverzeichnis
Art. 22 · Grünzone (GR)
BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 11 · Original-PDF
1Die Grünzone ist von allen Bauten und Anlagen freizuhalten, welche nicht dem Zonenzweck entsprechen. Die Zweckbestimmungen sind im Anhang 2 umschrieben.
2Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung bleibt unter Berücksichtigung von Art. 41 c der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung gewährleistet.
3Lärmempfindlichkeitsstufe: III
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.