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Art. 25 · Bemessung Gebäudehöhe, Fassadenlänge
BZO Fischenthal · S. 10 · Original-PDF
1Die Bemessung der zulässigen Gebäudehöhe durch Verkehrsbaulinien wird für alle Bauzonen ausgeschlossen.
2Die für den Mehrlängenzuschlag massgeblichen Fassadenlängen von benachbarten Gebäuden müssen zusammengerechnet werden, sofern der Gebäudeabstand weniger als 7 m beträgt.
12 Strassenabstand
| a) | pro 80 m2 | Gesamtnutzfläche für Wohnungen und Einfamilienhäuser, jedoch mindestens ein Abstellplatz pro Wohnung; |
|---|---|---|
| b) | pro 20 m2 | Gesamtnutzfläche für Restaurants; |
| c) | pro 30 m2 | Gesamtnutzfläche für Läden; |
| d) | pro 45 m2 | Gesamtnutzfläche für Büros, Ateliers und Kleingewerbe; |
| e) | pro 2 | Arbeitsplätze in gewerblichen und industriellen Betrieben. |
Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.