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Art. 11 · Grundmasse

BZO Dürnten · S. 11 · Original-PDF

11 Nutzungsplanung, Dürnten Bau- und Zonenordnung

2Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Voll- und Untergeschosse ist im Rahmen der zulässigen Fassadenhöhen frei. Ziffer 3.1 Grundmasse Fortsetzung

3Wird bei Flachdachbauten eine Brüstung oder ein Geländer erstellt und nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, erhöht sich die zulässige Fassadenhöhe an dieser Stelle um 1.00 m.

4Klein- und Anbauten sind ohne Anrechnung an die zonengemässe Baumassenziffer auf allen Grundstücken erlaubt.

1Bei einer Fassadenlänge von mehr als 25 m Länge ist der Grundabstand um einen Drittel der Mehrlänge, jedoch höchstens um 3 m zu erhöhen. Ziffer 3.2 Mehrlängenzuschlag

2Bei der Berechnung der für den Mehrlängenzuschlag massgeblichen Fassade werden die Fassadenlängen von Gebäuden (Hauptgebäuden), deren Abstand 7 m unterschreitet, zusammengerechnet.

1In der Wohnzone W/1.5 sind Gebäude in offener Überbauung zu erstellen. Ziffer 3.3 Wohnzone W/1.5

2Die Gebäudelänge beträgt für das Gebiet Chilchberg max. 15 m und für das Gebiet Breitenmatt max. 20 m.

3Bei Gebäuden (Hauptgebäuden) sind im Gebiet Breitenmatt Satteloder Flachdächer erlaubt.

4Im Gebiet Chilchberg sind nur Satteldächer zulässig. Satteldächer müssen beidseitig die gleiche Neigung aufweisen. Die Hauptfirstrichtung ist im Gebiet Chilchberg parallel zum Hang anzuordnen.

5Es sind Wohnungen und nicht störende Betriebe zulässig.

1In der Wohnzone W/1.9 ist die geschlossene Überbauung bis zur zulässigen Gebäudelänge gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut wird oder der Nachbar schriftlich zustimmt. Ziffer 3.4 Wohnzone W/1.9

2Es sind Wohnungen und nicht störende Betriebe zulässig.

1In den Wohnzonen W/2.3, W/2.9 und W/3.2 ist die geschlossene Überbauung bis zur jeweiligen zonengemässen Gebäudelänge gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut wird oder der Nachbar schriftlich zustimmt. Ziffer 3.5 Wohnzonen W/2.3, W/2.9 und W/3.2

2Es sind Wohnungen und nicht störende Betriebe zulässig. SUTER • VON KÄNEL • WILD

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.