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Art. 9 · Überbauungsziffer ÜZ

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 8 · Original-PDF

bauungsziffer 1 (ÜZ-1). Überbauungsziffer ÜZ

2Unterschreiten Bauten in der Wohnzone die zulässige talseitige Fassadenhöhe und Gesamthöhe um mindestens 3.0 m gilt die Überbauungsziffer

2(ÜZ-2).

3Wird das oberste Geschoss im Sinne von § 36 Abs. 1c PBV in der Fläche um mindestens 1/5 zurückversetzt, gilt die Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3).

4Für Bauten, die eine Gesamthöhe von 4.50 m nicht überschreiten und nur Nebennutzflächen erhalten, gilt in allen Zonen mit Überbauungsziffer zusätzlich die separate Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4) wobei jedenfalls mindestens 50 m2 anrechenbare Gebäudefläche realisiert werden darf.

5Nicht realisierte Gebäudeflächen der Überbauungsziffern 1 bis 3 können für Gebäudeflächen der Überbauungsziffer 4 verwendet werden.

6Bei bestehenden Reihenhäusern mit zwei oder mehr Gebäudeeinheiten gilt anstelle der zonengemässen Überbauungsziffer die bestehende Gebäudefläche, sofern diese grösser als die zonengemäss zugelassene Gebäudefläche ist. Massgebende Veränderungen sowie Ersatz- und Erweiterungsbauten sind nur möglich, wenn die zusammengebauten Gebäude als Gesamtes erneuert oder ersetzt werden. In den Wohnzonen W-C und W-D ausserhalb eines Gestaltungs- oder

Zusätzliche anrechenbare Gebäude- fläche
Parzelle<800 m2Parzelle>800 m2
Bei einer Gesamthöhe von mehr als 7.5 m, unter der Ein- haltung der zonengemäss zulässigen Höhenmasse25 m245 m2
Bei einer Gesamthöhe von 4.5 m bis 7.5 m35 m265 m2
Bei einer Gesamthöhe bis 4.5 m70 m2130 m2

Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.