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Art. 55 · Gebühren

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 31 · Original-PDF

mit der Erfüllung planungs- und baurechtlicher Aufgaben nach Aufwand Gebühren in Rechnung. Zudem hat die Gemeinde Anspruch auf Ersatz eigener Auslagen.

2Die Gemeinde ist berechtigt, auf Kosten des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin externe Fachpersonen zur Erfüllung planungs- und baurechtlicher Aufgaben beizuziehen. Die Rechnungstellung hat nach Aufwand gemäss dem massgebenden Stundenansatz von Abs. 3 zu erfolgen. Zudem haben die externen Fachpersonen Anspruch auf Ersatz von Auslagen.

3Die Gemeinde legt den massgebenden Stundensatz zwischen CHF 60.- und CHF 200.- fest.

4Der Ersatz von Auslagen der Gemeinde wird nach den Bestimmungen der Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden in Rechnung gestellt.

31 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement

5Gebühren und Auslagen hat zu tragen, wer die entsprechenden Handlungen veranlasst.

6Die Gemeinde kann zur Sicherstellung von Gebühren und Auslagen Kostenvorschüsse verlangen.

1Wer vorsätzlich und ohne Berechtigung ein Naturschutzobjekt zerstört

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.