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Art. 46 · Anlagen zur Energieerzeugung
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 27 · Original-PDF
sen und dürfen die Gebäudehülle um maximal 0.30 m übersteigen. Eine Anlagen zur EnergieerÜberschreitung der massgebenden Höhen nach Art. 6 ist zulässig. zeugung
2Die Gemeinde kann im Baubewilligungsverfahren technische Vorinstallationen für erneuerbare Energien verlangen.
1Als visuell wahrnehmbare Antennenanlagen gelten Anlagen, die nicht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.