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Art. 29 · Speziallandwirtschaftszone A (Slw A)

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 18 · Original-PDF

Speziallandwirtschafts-

2In der Speziallandwirtschaftszone sind Bauten und Anlagen für den Bezone A (Slw A) trieb einer Geflügelhaltung zulässig. Die maximal zulässigen Tierzahlen werden im jeweiligen Baubewilligungsverfahren festgelegt.

3Eine Baubewilligung kann erteilt werden, wenn im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufgezeigt wird, dass die Anforderungen in Bezug auf Ammoniakemissionen so eingehalten werden können, dass langfristig keine Sanierung erforderlich sein wird.

4Die Gemeinde legt die Gebäudedimensionen und Gestaltungsauflagen für eine gute Eingliederung in die landschaftliche Umgebung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens fest.

5Bei einer Aufgabe der Geflügelhaltung ist das Areal in dem dafür massgebenden Verfahren entschädigungslos wieder der Landwirtschaftszone zuzuweisen und die zonenfremden Bauten und Anlagen sind zu rückzubauen.

6Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III.

1Die Deponiezone dient der Errichtung und dem Betrieb einer Deponie

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.