Art. 15 · Wohnzone E (W-E)
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 12 · Original-PDF
Bauvolumens. Für Ersatz- und Umbauten sowie Sanierungen sind die bei Wohnzone E Inkrafttreten dieses Reglements vorhandenen, rechtmässig bewilligten an- (W-E) rechenbaren Gebäudefläche und Gesamt- und Fassadenhöhe massgebend. Dazu gilt Folgendes:
a)Massvolle Erweiterung der bestehenden Bauten sind im Sinne der Wohnhygiene und/oder eines zeitgemässen Wohnungsstandards möglich.
b)Allfällige Ersatzneubauten haben sich in den städtebaulichen Kontext der Bebauung einzuordnen.
c)Die Frei- und Aussenräume haben sehr hohe Qualitäten aufzuweisen (Grünflächen, gärtnerische Gestaltung mit Hochstämmen und Sträuchern). Sie sind mindestens in der heutigen Qualität beizubehalten.
1In der Wohn- und Arbeitszone sind Wohnungen unter besonderer Be-
| W-Ar | ||
|---|---|---|
| a) | Talseitige Fassadenhöhe 1 | 13.50 m |
| Talseitige Fassadenhöhe 2 | 15.00 m | |
| b) | Gesamthöhe 1 | 13.50 m |
| Gesamthöhe 2 | 15.00 m | |
| c) | Grenzabstand 1 | 5.00 m |
| Grenzabstand 2 | 6.50 m | |
| d) | Überbauungsziffer 1 | 0.32 |
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