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Art. 24 · Bauweise
BZO Bäretswil · S. 11 · Original-PDF
Die geschlossene Bauweise ist in der Gewerbezone bis zur Gesamtlänge von 60 m, in der Industriezone unbeschränkt zulässig.
D. Zone für öffentliche Bauten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.