← BZO Bäretswil · Inhaltsverzeichnis

Art. 24 · Bauweise

BZO Bäretswil · S. 11 · Original-PDF

Die geschlossene Bauweise ist in der Gewerbezone bis zur Gesamtlänge von 60 m, in der Industriezone unbeschränkt zulässig.

D. Zone für öffentliche Bauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.