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Art. 21 · Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2 und WG3

BZO Bäretswil · S. 10 · Original-PDF

1In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2 und WG3 ist die geschlossene Überbauung bis zur Gesamtlänge von 40 m in der WG2 bzw. 48 m in der WG3 gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.

2Für dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile im Erdgeschoss kann der Grenzabstand allseitig bis auf 3.5 m herabgesetzt werden. Art. 17 Abs. 2 gilt sinngemäss auch in den Zonen WG2 und WG3.

3Die zulässige Ausnützung erhöht sich um einen Fünftel der Grundziffer, wenn die Mehrfläche dauernd gewerblich genutzt wird.

4Es sind nur nicht oder mässig störende Betriebe zulässig.

C. Gewerbe- und Industriezonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.