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Art. 2 · Massgebliche Pläne

BZO Bäretswil · S. 4 · Original-PDF

1Für die Abgrenzung der Zonen und für Anforderungen innerhalb der Zonen ist der Zonenplan im Massstab 1:5'000 massgebend. Für die Kernzonen K1A, K1B, K2B und K3B gelten die Kernzonenpläne im Massstab 1:1'000. Für die Waldabstandslinien und Gewässerabstandslinien gelten die Ergänzungspläne Nrn. 1-4 im Massstab 1:1'000.

2Die rechtsverbindlichen Pläne sowie die Inventare des Natur- und Heimatschutzes liegen bei der Gemeindeverwaltung auf.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.