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Art. 19 · Wohnzone W2/35

BZO Bäretswil · S. 10 · Original-PDF

1In der Wohnzone W2/35 ist die geschlossene Überbauung bis zur Gesamtlänge von 30 m gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.

2Es sind nicht störende Betriebe bis zu 1/3 der anrechenbaren Geschossflächen zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.