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Art. 33 · rainveränderungen

BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 26 · Original-PDF

(§ 36 Abs. 2 Ziff. 16 PBG)

1Terrainveränderungen sowie künstliche Böschungen und Stützmauern sind auf das Notwendigste zu beschränken und haben die topografischen Verhältnisse gut zu berücksichtigen. Der Stadtrat kann die Baubewilligung zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes von Auflagen abhängig machen.

2Bei Abgrabungen von mehr als 1.0 m wird die zonengemäss zulässige Gesamt- und Fassadenhöhe um das 1.0 m übersteigende Mass der Abgrabung reduziert. Ausgenommen sind Abgrabungen für Hauseingänge und Garagenzufahrten, wenn diese insgesamt nicht breiter als 7.0 m sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.