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Art. 24 · Archäologische Fundstellen
BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 21 · Original-PDF
1Der Kanton erfasst die archäologischen Fundstellen in einem kantonalen Fundstelleninventar. Die Wirkungen der Aufnahme einer archäologischen Fundstelle im kantonalen Fundstelleninventar richten sich nach den kantonalen Bestimmungen. Die inventarisierten Fundstellen sind im Zonenplan mit orientierenden Inhalten dargestellt.
2Eingriffe in eingetragene Fundstellen bedürfen einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Dienststelle. Stadt Sursee 22
Bau- und Zonenreglement
Ausgabe Januar 2026 d. Sondernutzungsplanung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.