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Art. 24 · Archäologische Fundstellen

BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 21 · Original-PDF

1Der Kanton erfasst die archäologischen Fundstellen in einem kantonalen Fundstelleninventar. Die Wirkungen der Aufnahme einer archäologischen Fundstelle im kantonalen Fundstelleninventar richten sich nach den kantonalen Bestimmungen. Die inventarisierten Fundstellen sind im Zonenplan mit orientierenden Inhalten dargestellt.

2Eingriffe in eingetragene Fundstellen bedürfen einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Dienststelle. Stadt Sursee 22

Bau- und Zonenreglement

Ausgabe Januar 2026 d. Sondernutzungsplanung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.