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Art. 28 · Grenzabstände gegenüber Nichtbauzonen

BZO Ottenbach · S. 11 · Original-PDF

Einstweilig von der Genehmigung ausgenommen. (Verfügung der Baudirektion, Amt für Raumentwicklung Nr. 421 vom 22. September 2015.) 5. Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.