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Art. 20 · Herabsetzung des Grundabstandes

BZO Ottenbach · S. 9 · Original-PDF

Der Grundabstand darf in den Wohnzonen und in der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung je weggelassenes anrechenbares Vollgeschoss um 1,00 m bis auf 3,50 m herabgesetzt werden. Seite 7 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Ottenbach

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.