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Art. 19 · Bauvorschriften

BZO Ottenbach · S. 9 · Original-PDF

1. Arealüberbauungen sind in allen Wohnzonen ab einer Mindestfläche von 3’000 m2 zulässig. 2. Im Rahmen von Arealüberbauungen ist die Gebäudelänge und die Dachform frei. 4. Ergänzende Bauvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.