← BZO Ottenbach · Inhaltsverzeichnis

Art. 16 · Bauweise

BZO Ottenbach · S. 3 · Original-PDF

7 Art. 16 Bauweise Die geschlossene Überbauung ist gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.