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Art. 65 · Inkrafttreten

BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 39 · Original-PDF

1Das vorliegende Bau- und Zonenreglement tritt nach der Annahme durch die Einwohnergemeinde mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.

2Alle mit ihm in Widerspruch stehenden Bestimmungen, insbesondere das Bau- und Zonenreglement vom 17. März 1992 sind aufgehoben.

GEMEINDERAT NEUENKIRCH Gemeindepräsident: J. Peter

Gemeindeschreiberin: A. Stocker

Von der Gemeindeversammlung Neuenkirch beschlossen am 30. März 2011

Vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. 195 genehmigt am 10. Februar 2012

(Letzte Änderung beschlossen durch die Stimmberechtigten am 24. November 2025 und vom Regierungsrat unverändert genehmigt mit Entscheid Nr. 220 vom 24. Februar 2026.) Inkrafttreten

35 Gemeinde Neuenkirch Bau- und Zonenreglement 2011 ANHANG: Inventarkarte der geologisch-geomorphologischen Objekte (Art. 28 BZR)

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.