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Art. 64 · Gültigkeit altrechtlicher Gestaltungspläne

BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 39 · Original-PDF

1Mit dem Inkrafttreten des neuen Bau- und Zonenreglementes entscheidet der Gemeinderat bei rechtsgültigen Gestaltungsplänen, die den neuen Bestimmungen widersprechen, aufgrund des Realisierungsstandes, ob - der Gestaltungsplan unverändert in Kraft bleibt - teilweise den neuen Bestimmungen anzupassen ist, oder - gänzlich aufgehoben wird. Gültigkeit altrechtlicher Gestaltungspläne

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.