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Art. 42 · Dachaufbauten

BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 29 · Original-PDF

Wird die Zahl der zulässigen Vollgeschosse ausgeschöpft, dürfen Dachaufbauten in ihrer gesamten Länge nicht mehr als 2/5 der zugeordneten Gebäudelänge beanspruchen. Dachaufbauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.